Schadensmeldung im Umzugsverkehr

 

das sagt der Rechtsgeber/Gericht:

 

Sie müssen Umzugsschäden sofort melden: offensichtliche Schäden müssen spätestens am Tag nach der Ablieferung schriftlich gemeldet werden, während bei nicht offensichtlichen, aber später entdeckten Schäden eine Frist von 14 Tagen nach der Ablieferung gilt. Dokumentieren Sie die Schäden sofort, idealerweise in einem schriftlichen Schadensprotokoll mit Fotos, und bewahren Sie Quittungen auf, um den Wert zu belegen.

Fristen für die Schadensmeldung

  • Offensichtliche Schäden: Melden Sie Schäden, die bereits beim Entladen sichtbar sind, wie z.B. Kratzer an Möbeln, spätestens bis zum nächsten Tag nach der Ablieferung des Umzugsguts.

 

  • Nicht offensichtliche Schäden:

Schäden, die erst später entdeckt werden, müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung des Umzugsguts schriftlich gemeldet werden.

 

Wichtige Schritte zur Meldung

 

 

 

  1. Sofortige Dokumentation:

Machen Sie Fotos der beschädigten Gegenstände, um den Schaden zu dokumentieren. 

 

  1. Schadensprotokoll:

Lassen Sie den Schaden direkt vom Fahrer oder Teamleiter im Schadensprotokoll festhalten und bestätigen.

 

  1. Schriftliche Schadensmeldung:

Senden Sie eine schriftliche Schadensmeldung an das Umzugsunternehmen, am besten per E-Mail mit den Fotos.

 

  1. Nachweise aufheben:

Heben Sie alle Quittungen und Belege für die beschädigten Gegenstände auf, um ihren Wert zu belegen.

 

Warum diese Fristen wichtig sind

 

Die ist unerlässlich Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend, da Ihre Ansprüche sonst verfallen können. Eine schnelle und dokumentierte Schadensmeldung, um den Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Umzugsunternehmen durchzusetzen.

 

 

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