Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kruchten Dienste

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu unseren Geschäftsbedingungen. Wir legen großen Wert auf Transparenz und Klarheit, damit Sie stets genau wissen, woran Sie sind. Diese AGBs dienen dazu, sowohl Sie als auch uns rechtlich abzusichern und einen reibungslosen Ablauf aller Dienstleistungen zu gewährleisten.

Grundlagen unserer Zusammenarbeit

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für eine vertrauensvolle und verbindliche Zusammenarbeit. Sie regeln die Rahmenbedingungen für alle unsere Dienstleistungen, von Transporten und Umzügen bis hin zu Spezialleistungen wie Tresor- und Waffenschranktransporten. Es ist uns wichtig, dass Sie jederzeit umfassend informiert sind. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter 0261/134932251 oder info-kruchten@web.de zur Verfügung.

Wichtige Hinweise vor Beauftragung

Bevor Sie uns beauftragen, möchten wir Sie auf einige wichtige Punkte hinweisen. Dazu gehören unsere Haftungsregelungen für den Transport von Gütern sowie die genauen Konditionen für die Nutzung unserer 3,5-Tonner mit Fahrer, den Einsatz von Möbelliften und die Anmietung von Lagerboxen. Bitte beachten Sie auch die spezifischen Anforderungen für den Transport von besonderen Gegenständen wie Tresoren und Waffenschränken. Eine detaillierte Aufstellung der Leistungen und Preise erhalten Sie stets vorab.

Häufig gestellte Fragen und unsere Antworten

Viele unserer Kunden haben ähnliche Fragen, bevor sie eine Dienstleistung bei uns in Anspruch nehmen. Wir haben die wichtigsten Punkte in unseren AGBs zusammengefasst, um Ihnen maximale Klarheit zu bieten. Dazu gehören Informationen zu Zahlungsmodalitäten, Stornierungsbedingungen und dem Ablauf im Schadensfall. Für eine vollständige Übersicht unserer Dienstleistungen besuchen Sie bitte unsere Seite Unsere Leistungen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

 

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.
2. Zusatzleistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines
ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird. Möbelde- und montagen werden standartmäßig vorgenommen – fallen dazu notwendige Dübelarbeiten
an oder Arbeiten, die mit Schwierigkeiten bei der Demontage/Montage, z. B. durch Entnagelungsarbeiten/neue Vernagelungen (wie
zum Beispiel bei IKEA-PAX-Schränken) vorgenommen werden müssen, ist der Spediteur berechtigt, hierzu den notwendigen Mehraufwand in Rechnung zu stellen, falls nichts anderes vorher schriftlich vereinbart wurde.
3. Sammeltransport
Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.
4. Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
5. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er
diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.
6. Transportsicherungen
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der
fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
6.a
Funktionsfähigkeiten Elektrogeräte div., z.B. Waschmaschinen, Trockner, Motorbetriebene Gegenstände, HiFi-Anlagen, TV-Anlagen,
Fernseher und anderes. Hier ist der Spediteur und seine für ihn tätigen Mitarbeiter/Frachtführer nicht verpflichtet, solche Geräte vor
und nach der Beladung auf deren Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Eine eventuelle Inaugenscheinnahme durch vorzeigen des Kunden an den Spedituer, das ein solches Gerät intakt sei, gilt als nicht gesehen, da Geräte durch schon bestehende evtl. Wackelkontakte
o. s. gangbar erscheinen können!
7. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
7./a Für Vertragungen durch Treppenhäusern übernimmt bei engen Verhältnissen, Kurven und Absätze, Stockhöhen sowie an Wänden und Decken befestigte Leuchtmittel/Bilder oder anderes keinerlei Haftung – der Kunde wird hier vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich darauf hingewiesen. Leuchteinheiten/Bilder und hervorragende Teile an Wänden und Decken im Außen- und Innenbereich
sind vom Kunde im Vorfeld selbst zu entfernen und ggfs. auch wieder selbst anzubringen. Für evtl. Schäden, die an nicht beseitigten
Dingen jeglicher Art bei Vertragearbeiten entstehen können, sei es an diesen Dingen oder kundeneigenen Möbel/Inventar, ist der Spediteur von jeglicher Haftung befreit.
8. Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.
9. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt
oder unbestritten sind. Der Auftraggeber/Absender oder Empfänger ist nicht berechtigt, fällige
Speditionskosten/Auftragssummen/Rechnungsbeträge o. Ä. zu kürzen und ohne Rücksprache mit dem Spediteur einzubehalten. hier
bedarf es der schriftlichen Form.
10. Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
11. Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und
solche an andere zu ihrer Annahme nicht
bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.
12. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich
mitgenommen oder stehen gelassen wird.
Hat der Spediteur Kartoneinpackarbeiten durchgeführt und der Kunde packt diese selbst aus, ist der Spediteur von jeglichen Schäden
und Regressansprüchen am Einpackgut befreit.
13. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung
fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen.
Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf
Kosten des Absenders einzulagern. § 419 findet entsprechende Anwendung. Der Auftraggeber/Absender/Empfänger ist nicht berechtigt, Gegenansprüche irgendwelcher Art, z. B. wie Abzüge durch ihn angenommene Schadensersatzansprüche, den Rechnungs-/Zahlungsbetrag zu kürzen oder einzubehalten. Eventuelle Schadensersatzansprüche werden getrennt behandelt durch den Auftragnehmer
(Spediteur).
14. Rücktritt vom Vertrag
Ziff. 6.6 DIN EN ISO 12522/1 wird durch die einschlägigen Bestimmungen des BGB und HGB, insbesondere durch §§ 415 HGB,
346 ff BGB ersetzt. Bei Vertragsrücktritt nach einem bereits erteilten Auftrag und dessen Auftragsannahme durch uns wird der gesamte Angebotsbetrag als Ausfallkosten sofort fällig.
15. Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB).
Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.
16. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem
Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland
verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
17. Samstagsumzüge/Arbeitseinsätze
Arbeitseinsätze jeglicher Art an Samstagen werden mit einem Samstagszuschlag in Höhe von 25 % auf den Bruttoendpreis abgerechnet.
18. Sonn- und Feiertagen
Arbeitseinsätze jeglicher Art an Sonn- und Feiertagen werden mit einem Zuschlag von 100 % auf den Bruttoendpreis abgerechnet.
19. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrechtrecht entfällt: wenn z.B. bereits Umzugsterminierungen, egal ob Fixtermine oder ca-Termine vereinbart wurden und auch dann, wenn Spediteur bereits Leistungen irgendwelcher Art erbracht hat. HINWEIS Widerspruchsrecht:
Mit dem Urteil vom 13. Juni 2022 (16 C 2452/21) hat das Amtsgericht Würzburg entschieden, dass
Verbraucher beim Abschluss eines Umzugsvertrages grundsätzlich kein Widerruf vorsieht, selbst wenn
dieser Vertrag online geschlossen wurde. Dies folgt aus §312g Abs. 2 Nr.9 B. Dort wird bei Verträgen
zur Beförderung von Waren und deren spezifischen Nennung eines Termins oder Zeitraums, ein Widerruf ausgeschlossen.
Sie müssen Umzugsschäden sofort melden: offensichtliche Schäden müssen spätestens
am Tag nach der Ablieferung schriftlich gemeldet werden, während bei nicht offensichtlichen, aber später entdeckten Schäden eine Frist von 14 Tagen nach der Ablieferung
gilt. Dokumentieren Sie die Schäden sofort, idealerweise in einem schriftlichen Schadensprotokoll mit Fotos, und bewahren Sie Quittungen auf, um den Wert zu belegen.
Fristen für die Schadensmeldung
 Offensichtliche Schäden:
Melden Sie Schäden, die bereits beim Entladen sichtbar sind, wie z.B. Kratzer an
Möbeln, spätestens bis zum nächsten Tag nach der Ablieferung des Umzugsguts.
 Nicht offensichtliche Schäden:
Schäden, die erst später entdeckt werden, müssen innerhalb von 14 Tagen nach
der Ablieferung des Umzugsguts schriftlich gemeldet werden.
Wichtige Schritte zur Meldung
1. Sofortige Dokumentation:
Machen Sie Fotos der beschädigten Gegenstände, um den Schaden zu dokumentieren.
2. Schadensprotokoll:
Lassen Sie den Schaden direkt vom Fahrer oder Teamleiter im Schadensprotokoll
festhalten und bestätigen.
3. Schriftliche Schadensmeldung:
Senden Sie eine schriftliche Schadensmeldung an das Umzugsunternehmen, am
besten per E-Mail mit den Fotos.
4. Nachweise aufheben:
Heben Sie alle Quittungen und Belege für die beschädigten Gegenstände auf, um
ihren Wert zu belegen.
Warum diese Fristen wichtig sind
Die Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend, da Ihre Ansprüche sonst verfallen können. Eine schnelle und dokumentierte Schadensmeldung ist unerlässlich, um den Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Umzugsunternehmen durchzusetzen.
20. Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.
Koblenz, 10.10.2014
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Mit dem Urteil vom 13. Juni 2022 (16 C 2452/21) hat das Amtsgericht Würzburg entschieden,
dass Verbraucher beim Abschluss eines Umzugsvertrages grundsätzlich kein Widerruf vorsieht, selbst wenn dieser Vertrag online geschlossen wurde. Dies folgt aus §312g Abs. 2 Nr.9 B.
Dort wird bei Verträgen zur Beförderung von Waren und deren spezifischen Nennung eines
Termins oder Zeitraums, ein Widerruf ausgeschlossen.
WIR SIND DAHER VERPFLICHTET, AUF DIESE AUSNAHME AUSDRÜCKLICH HINZUWEISEN, DASS
KEIN WIDERRUFSRECHT BEI DIESEM VERTRAG BESTEHT.
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Tragewege – Bedeutung „direkte Anfahrt“:
Was bedeutet "Abtrageweg"?
Abtrageweg ist die Entfernung zwischen Haustüre und der Stellmöglichkeit für den Umzugs-LKW.
Diese Entfernung ist natürlich nicht nur am Belade-, sondern auch am Entladeort entscheidend.
(Standard bei Kalkulationen: 5 Meter).
Warum ist der "Abtrageweg" so wichtig?
Steht der Umzugs-LKW nur 2 bis 5 Meter von der Haustüre entfernt, sparen wir uns als
Umzugsunternehmen viele Meter Laufweg (hier sprechen wir von „direkter Anfahrt“, wenn keine
Meterangabe des Kunden vorliegt). Ist die Stellmöglichkeit hingegen mehrere Meter (>10 Meter)
entfernt, müssen die Umzugshelfer zusätzliche Meter laufen, die sich im Laufe eines Umzugstages
summieren und dementsprechend mehr Zeit beansprucht